Evaluation von Universitätsprofessor*innen
In den meisten Arbeitsverträgen der nach Universitätsgesetz §98 eingestellten Universitätsprofessor*innen ist nach in der Regel fünf Dienstjahren eine Evaluierung vorgesehen.
Diese Individualevaluation bezieht sich auf die Gesamtheit der Leistungen in Forschung, Drittmitteleinwerbung, Lehre, Nachwuchsförderung und Forschungsmanagement im Zeitraum zwischen der Einstellung und dem Evaluierungszeitpunkt. Darüber hinaus werden im Rahmen der Evaluierung auch künftige Pläne und Strategien bewertet. Die Bewertung erfolgt durch internationale Gutachter*innen auf Basis eines von den Professor*innen erstellten Berichts, wobei diese die Möglichkeit haben, zu den Gutachten Stellung zu beziehen.
Die Besondere Einrichtung für Qualitätssicherung
- konzipiert das Evaluationsverfahren
- bereitet Leistungsdaten in Forschung, Lehre, Prüfungen, Betreuungen, Drittmittel, Lehrevaluationen auf
- recherchiert potenzielle Gutachter*innen und prüft auf Befangenheiten
Administriert wird die Individualevaluation von Universitätsprofessor*innen durch die Stabstelle Berufungsservice.
Kontakt
Mag. Dr. Michael Hofer
T: +43-1-4277-18010
michael.hofer@univie.ac.at
Claudia Stermsek, BA
T: +43-1-4277-18006
claudia.stermsek@univie.ac.at