Evaluation von Assistenzprofessor*innen
Assistenzprofessor*innen werden am Ende der Qualifizierungsphase individuell evaluiert.
Für die Beförderung von der befristeten Assistenzprofessur auf eine unbefristete Assoziierte Professur ist die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung nötig, die mit jedem*jeder Assistenzprofessor*in basierend auf universitären Standards individuell abgeschlossen wird.
- Als Basis für die Überprüfung erstellt der*die Assistenzprofessor*in einen Selbstevaluationsbericht, in dem die Erfüllung einzelner Punkte der Qualifizierungsvereinbarung plausibel und nachvollziehbar dargestellt wird.
- Als Anhang werden standardisierte Darstellungen der Lehr-, Prüfungs-, Betreuungs-, Publikations- und Drittmittelleistungen sowie der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen beigelegt.
- Die Evaluation selbst erfolgt durch das für Forschung zuständige Rektoratsmitglied unter Beiziehung von Dekan*in/Zentrumsleiter*in und in der Regel drei Vertreter*innen der Professor*innen.
- Für die Beurteilung der Vereinbarungen zur Forschung können bei Bedarf (d. h. bei nicht eindeutiger Erfüllung einzelner Punkte der Qualifizierungsvereinbarung) internationale Gutachten eingeholt werden.
- Das Ergebnis dieser Prüfung geht in schriftlicher Form als Vorschlag an den*die Rektor*in, der*die auf dieser Grundlage feststellt, ob die Qualifizierungsvereinbarung als erfüllt oder als nicht erfüllt zu betrachten ist.
- Die in der Ausschreibung festgelegte Widmung der Tenure Track Professur wird überprüft und festgelegt.
Die Besondere Einrichtung für Qualitätssicherung:
- konzipiert das Evaluationsverfahren
- bereitet Leistungsdaten in Forschung, Lehre, Prüfungen, Betreuungen, Drittmittel, Lehrevaluationen auf
- recherchiert potenzielle Gutachter*innen und prüft auf Befangenheiten
Die Verfahrensadministration erfolgt durch das Team Tenure Track.
Kontakt
Mag. Dr. Michael Hofer
T: +43-1-4277-18010
michael.hofer@univie.ac.at
Claudia Stermsek, BA
T: +43-1-4277-18006
claudia.stermsek@univie.ac.at