Hintergrund und Anforderungen des Quality Audit
Bezugspunkt des Quality Audit ist die im UG 2002, § 14 enthaltene Verpflichtung der Universitäten, ein internes Qualitätssicherungssystem aufzubauen. Das Audit dient der Überprüfung dieses Systems.
Im Qualitätssicherungsgesetz sind folgende Prüfbereiche festgelegt (HS-QSG, § 22, 2):
- Qualitätsstrategie und deren Integration in die Steuerungsinstrumente der Hochschule;
- Strukturen und Verfahren der Qualitätssicherung in den Bereichen Studien und Lehre, Forschung oder Entwicklung und Erschließung der Künste oder Angewandte Forschung und Entwicklung oder wissenschaftlich-berufsfeldbezogene Forschung, Organisation und Administration und Personal;
- Einbindung von Internationalisierung und gesellschaftlichen Zielsetzungen in das Qualitätsmanagementsystem;
- Informationssysteme und Beteiligung von Interessengruppen;
- Strukturen und Verfahren der Qualitätssicherung von Universitätslehrgängen gemäß § 56 UG, von Lehrgängen zur Weiterbildung an Fachhochschulen gemäß § 9 FHG sowie von Lehrgängen zur Weiterbildung, die in Kooperationsform im Sinne des § 3 Abs. 2 Z 11 FHG betrieben werden, und von Hochschullehrgängen gemäß § 39 HG;
- Strukturen und Verfahren der Qualitätssicherung hinsichtlich Begleitung und Beratung von Bildungsinstitutionen durch öffentliche Pädagogische Hochschulen und anerkannte private Pädagogische Hochschulen.
- Neben diesen Prüfbereichen können die Bildungseinrichtungen mit der durchführenden Agentur einen Prüfbereich als Vertiefung des Audits wählen, wenn dies in Hinblick auf die institutionelle Profilbildung und Entwicklung und die Weiterentwicklung von Strukturen und Verfahren der Qualitätssicherung dienlich ist.
Ablauf des Audit:
- Erstellung eines Selbstbeurteilungsberichts zum Qualitätssicherungssystems und dessen Leistungsfähigkeit durch die Universität selbst.
- Begutachtung durch eine Internationale Expert*innengruppe
- Entscheidung der Audit-Agentur
Ergebnis des Audit ist eine Zertifizierungsentscheidung durch die Agentur:
- Zertifizierung ohne Auflagen (aber ggf. mit Empfehlungen zur Überarbeitung/Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems)
- Zertifizierung mit Auflagen (und ggf. Empfehlungen); in diesem Fall müssen längstens innerhalb von 18 Monaten Nachbesserungen erfolgen und ein Follow-up-Verfahren bei der zertifizierenden Agentur durchgeführt werden.
- Nicht-Zertifizierung; in diesem Fall ist nach zwei Jahren ein erneutes Audit durchzuführen, dieses muss durch die österreichische Agentur AQ Austria erfolgen.
Die Zertifizierung gilt nach HS-QSG für 7 Jahre, dann ist eine erneute Auditierung erforderlich.
Kontakt
Mag. Dr. Michael Hofer
T: +43-1-4277-18010
michael.hofer@univie.ac.at
Dipl.-Pol. Jürgen Roth
T: +43-1-4277-18005
juergen.roth@univie.ac.at