Evaluation von Assistenzprofessor*innen

Assistenzprofessor*innen werden am Ende der Qualifizierungsphase individuell evaluiert.

Für die Beförderung von der befristeten Assistenzprofessur auf eine unbefristete Assoziierte Professur ist die Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung nötig, die mit jedem*jeder Assistenzprofessor*in basierend auf universitären Standards individuell abgeschlossen wird.

  • Als Basis für die Überprüfung erstellt der*die Assistenzprofessor*in einen Selbstevaluationsbericht, in dem die Erfüllung einzelner Punkte der Qualifizierungsvereinbarung plausibel und nachvollziehbar dargestellt wird.
  • Als Anhang werden standardisierte Darstellungen der Lehr-, Prüfungs-, Betreuungs-, Publikations- und Drittmittelleistungen sowie der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluationen beigelegt.
  • Die Evaluation selbst erfolgt durch das für Forschung zuständige Rektoratsmitglied unter Beiziehung von Dekan*in/Zentrumsleiter*in und in der Regel drei Vertreter*innen der Professor*innen.
  • Für die Beurteilung der Vereinbarungen zur Forschung können bei Bedarf (d. h. bei nicht eindeutiger Erfüllung einzelner Punkte der Qualifizierungsvereinbarung) internationale Gutachten eingeholt werden.
  • Das Ergebnis dieser Prüfung geht in schriftlicher Form als Vorschlag an den*die Rektor*in, der*die auf dieser Grundlage feststellt, ob die Qualifizierungsvereinbarung als erfüllt oder als nicht erfüllt zu betrachten ist.
  • Die in der Ausschreibung festgelegte Widmung der Tenure Track Professur wird überprüft und festgelegt.

Die Besondere Einrichtung für Qualitätssicherung:

  • konzipiert das Evaluationsverfahren
  • bereitet Leistungsdaten in Forschung, Lehre, Prüfungen, Betreuungen, Drittmittel, Lehrevaluationen auf
  • recherchiert potenzielle Gutachter*innen und prüft auf Befangenheiten

Die Verfahrensadministration erfolgt durch das Team Tenure Track.

Kontakt

Mag. Dr. Michael Hofer

T: +43-1-4277-18010
michael.hofer@univie.ac.at

Claudia Stermsek, BA

T: +43-1-4277-18006
claudia.stermsek@univie.ac.at