Recherche und Analyse von Gutachter*innen

Die Besondere Einrichtung für Qualitätssicherung recherchiert und analysiert Gutachter*innen und überprüft diese auf Unbefangenheit sowohl für eigene Qualitätssicherungsverfahren als auch im Auftrag anderer Einheiten der Universität Wien.

Zur Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Administration bezieht die Universität Wien in unterschiedlichen Verfahren und Funktionen die Expertise internationaler Gutachter*innen ein. Dies reicht von beratenden Funktionen in Scientific Advisory Boards über die externe Begutachtung von Personen bei der Rekrutierung bis zur Evaluation von Fakultäten, Zentren und Dienstleistungseinrichtungen. Die Auswahl unbefangener und ausgewiesener Gutachter*innen ist eine notwendige Voraussetzung für den Erhalt professioneller und fairer externer Beurteilungen.

Grundsätze

    1. Gutachter*innen müssen je nach Aufgabenfokus einschlägig aktiv tätig und international ausgewiesen sein.
    2. Gutachter*innen sind in der Regel extern und von nicht-österreichischen Institutionen zu rekrutieren.
    3. Bei der Auswahl von Gutachter*innen sind die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis einzuhalten und mögliche Befangenheiten, Interessenskonflikte oder Unvereinbarkeiten müssen vermieden werden (siehe „Befangenheiten“).
    4. Die Universität Wien fordert Gutachter*innen mit der Anfrage zur Begutachtung auf etwaige Befangenheiten – auch jene, die nicht durch diese Richtlinie abgedeckt sind – offenzulegen. Die Entscheidung, ob Gutachter*innen im Verfahren weiter mitwirken, soll fallweise vom für das Verfahren zuständigen Organ getroffen werden.
    5. Um das Gutachter*innensystem nicht über Gebühr zu beanspruchen, ist bei jedem Verfahren sorgfältig abzuwägen, wie viele Gutachter*innen benötigt werden.
    6. Bei Gutachter*innengruppen wird auf eine ausgewogene Verteilung der Geschlechter, des akademischen Alters sowie der Herkunftsinstitutionen und -länder geachtet.
    7. Der Kontakt zu den Gutachter*innen ist ausschließlich über eine neutrale Stelle zu führen und nie direkt von der/den zu begutachtenden Person/en, Einrichtung/en oder Antragsteller*innen.

       

      Befangenheiten

      Potenziellen Gutachter*innen sollte zu Beginn eines Verfahrens selbst die Möglichkeit gegeben werden, Befangenheiten, Interessenskonflikte oder Unvereinbarkeiten zu deklarieren und selbst zu beurteilen, ob diese einer fairen Begutachtung eines oder mehrerer Kandidat*innen entgegenstehen. Befangenheiten können vorliegen, wenn einer oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:

      1. Gutachter*innen stehen in einem aktuellen oder schon zurückliegenden engen persönlichen oder beruflichen Naheverhältnis zu der/den begutachteten Person/en (etwa Partnerschaft, Verwandtschaft, Betreuungsverhältnis bei Dissertation oder Habilitation, Mitarbeiter*in, Vorgesetzte*r, derzeitige*r Stelleninhaber*in).
      2. Gutachter*innen haben in den letzten fünf Jahren als Ko-Autor*in oder Ko-Herausgeber*in mit der/den zu begutachtenden Person/en publiziert (etwa wissenschaftliche Artikel oder Monographien).
      3. Gutachter*innen haben mit der/den zu begutachtenden Person/en in den letzten fünf Jahren intensiv kooperiert (etwa gemeinsame Forschungs- und/oder Lehrprojekte, etc.).

      Kontakt

      Mag. Dr. Michael Hofer

      T: +43-1-4277-18010
      michael.hofer@univie.ac.at

      Mag. Franziska Kurka, BSc MSc

      T: +43-1-4277-18008
      franziska.kurka@univie.ac.at